Wo lebe ich eigentlich?
26.5.22
In den freien, kritischen Medien wird bei Entscheidungen bzw. Maßnahmen oft gefragt, warum es keinen Aufschrei in der Bevölkerung gibt. Ich frage mich, wie und wo der denn sichtbar werden kann. Wahrscheinlich scheint es nur so, weil in der Presse nicht darüber berichtet wird? Hier mein Aufschrei:
Vor ungefähr einer Woche hat das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen für rechtens erklärt, wie im letzten Jahr schon die Maßnahmen. Bei allem Wissen, bei allen Erfahrungen, die in den letzten Wochen und Monaten gemacht wurden, ist das eine absurde Entscheidung, eine politische und keine medizinische.
Hier zur Erinnerung die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.
Und hier ein Beitrag, gekürzt, von RT DE 20.5.22 zum Urteil:
Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich, argumentierte das höchste deutsche Gericht nach Informationen vom Donnerstag.
Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumten die Karlsruher Richterinnen und Richter ein. Alternativ bleibe nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, "dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung" zu geben, sei nicht zu beanstanden.
Auch die weitere Entwicklung der Corona-Krise ist laut der Mitteilung kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen. Angehörte Fachgesellschaften seien der Meinung, dass die Krankheitsverläufe im Zuge der Omikron-Variante des Coronavirus zwar im Schnitt milder seien – sich "die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung aber nicht verändert habe."
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte benötigten den Nachweis ab dem 16. März.
Fehlt dieser, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.
Obwohl ich anscheinend persönlich nicht betroffen bin, bin ich entsetzt. Für mich ist jetzt endgültig klar (ja, ich hatte tatsächlich noch Hoffnung), dass das Prinzip der Gewaltenteilung aufgegeben ist und das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe, nämlich die Bürger vor der Willkür des Staates zu schützen, nicht mehr nachkommt.
Wir wissen,
- dass der Impfstoff nur eine Notfallzulassung hat;
- dass er keine „Infektionen“ verhindert;
- dass der PCR – Test keine Infektionen feststellen kann;
- dass es asymptomatische Erkrankungen früher nicht gab;
- dass es erhebliche Nebenwirkungen mit Todesfällen gibt;
- dass Ärzte, Wissenschaftler, die darauf hinweisen, entlassen werden bzw. ihre Ergebnisse „versteckt“ werden;
- dass wir den Pflegenotstand vergrößern, weil Personal fehlen wird;
- dass damit auch die Arbeitslosenzahl steigen wird auf einem maroden Arbeitsmarkt;
- dass Unternehmen und einzelne Menschen, deren Vermögen schon vor der Pandemie unvorstellbar hoch war, es noch weiter vermehren konnten (Pharmaindustrie, Lieferdienste, selbst ALDI, mein Feinkostladen um die Ecke);
- dass wir „Sterbevorsorge“ betreiben für eine vulnerabel Gruppe Ü80; (wollen die das eigentlich?), die trotzdem nicht ewig leben;
- dass von den Impfschäden hauptsächlich junge Menschen betroffen sind;
- dass wir klug genug sind uns selber zu schützen; auch wir „Alten“;
- dass es gefährliche Viren gibt, die unter bestimmten Umständen tödlich sein können;
- dass wir in Angst gehalten, bevormundet und für dumm gehalten werden!
Wir wissen natürlich noch viel mehr. Die Proteste sind zahlreich, während Herr Lauterbach weitere 830 Millionen € für die nächste Impfstoff-Bestellung bereitstellt. Über die Köpfe der Menschen hinweg werden Entscheidungen mit rechtlicher Konsequenz getroffen (Strafen, Entlassungen). Das hat mit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes begonnen, das vom sogenannten Parlament abgenickt und vom Bundesverfassungsgericht nachträglich legitimiert wurde.
Wer jetzt noch immer nicht zumindest Ähnlichkeiten mit dem NS-Staat wahrnimmt, dem ist nicht zu helfen. Der hat die Regierung, die er verdient.
Es würde sehr helfen, sich mit dem Buch von Ernst Fraenkel „Der doppelte Staat“ zu beschäftigen. Klappentext:
„Ernst Fraenkels 'Doppelstaat' ist ein Standardwerk über die Politik, die Justiz und das Recht im Nationalsozialismus. Fraenkels These ist, dass im Nationalsozialismus zwei Formen der Herrschaft nebeneinander bestehen: Im Normenstaat gelten die bisherigen Rechtsvorschriften in dem Umfang weiter, wie es zur Funktionsfähigkeit des fortexistierenden kapitalistischen Wirtschaftssystems erforderlich ist. Im Maßnahmenstaat wird nicht nach rechtlichen Regeln, sondern nach Kriterien politischer Opportunität entschieden, um die Herrschaft des Regimes zu sichern und um seine spezifischen Ziele - wie die Judenverfolgung - durchzusetzen. Im Zweifel entscheidet der Maßnahmenstaat nach seinem Interesse, ob eine Angelegenheit nach den Regeln des Normenstaates oder nach den Bedürfnissen des Maßnahmenstaates behandelt wird. Das Buch fand seit Mitte der siebziger Jahre in der wissenschaftlichen Literatur und der Publizistik eine breite Resonanz. Der Doppelstaat erreichte den Rang eines Klassikers.“
Dass ich in einem Maßnahmenstaat lebe, daran habe ich keine Zweifel. Was ist heute das Ziel? Wenn ich an den zur Entscheidung anstehenden Pandemievertrag denke, der der WHO bei einer erklärten Pandemie die Entscheidungsmacht über Maßnahmen in sämtlichen Mitgliedsstaaten gibt, dann haben wir im Gesundheitsbereich (vorerst?) so etwas wie eine „Global Gouvernance“. Somit ist Klaus Schwab mit seinem „Great Reset“ auf dem Erfolgsweg. Dann werden irgendwo von irgendwem, den wir auf alle Fälle nicht gewählt haben, Entscheidungen, auch über nationale Interessen hinweg, getroffen.
Eigentlich fehlen mir die Worte, um mein Entsetzen und auch meine Verzweiflung zu beschreiben. Auf einer Seite werden unvorstellbare Profite generiert, auf der anderen Seite die Staatskasse geplündert für eine angebliche Sicherheit gegenüber einem Virus, wie gegenüber einer fantasierten, herbeigeredeten, kriegerischen Bedrohung.
Alternativlos!
Wir sind nicht sicher! Schon gar nicht vor dieser völlig fehlgeleiteten, verantwortungslosen Regierung! Und einem Bundesverfassungsgericht, das seine Aufgabe vergessen hat und das nicht erst seit dem „Dinner mit der Kanzlerin“.
Wir sind nicht sicher vor dem Tod! Wir werden sterben. Irgendwann. Früher hätte ich gesagt, wenn die Zeit gekommen ist. Das denke ich auch heute noch. Aber jetzt finden Eingriffe statt, die auch das kontrollieren wollen und damit einen großen Schaden anrichten.
Sterbevorsorge müsste heute heißen, dass man
- sich nicht in Angst versetzen lässt,
- nichts glaubt, was erzählt wird,
- sich auf jeden Fall nicht (weiter) impfen lässt,
- sich mit dem Tod bzw. der Angst davor auseinandersetzt,
- nicht schweigt,
- sich nicht emotional triggern lässt,
- sich selbst befragt und reflektiert,
- erträgt, dass man nicht alles kontrollieren kann,
- sich psychisch stärkt, so wie es jedem passend erscheint.
Trotzdem werden wir natürlich sterben. Ist eben natürlich.
Bis dahin möchte ich gerne vom Staat, wie von Mensch zu Mensch,
Offenheit, Wertschätzung, Teilhabe, Selbstbestimmung, Gerechtigkeit, Kultur und Kunst erfahren!
Ohne Maske!
Wir verhindern den Tod nicht. Sondern das Leben!
Italienisches Gericht: Impfpflicht verfassungswidrig!
https://www.youtube.com/watch?v=wEzWRuLOMlw Mingers. Rechtsanwälte
Frohe Botschaft?
https://www.youtube.com/watch?v=BDKdedHNOBs Mingers. Rechtsanwälte